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Strafrecht

Strafverteidigung und die Vertretung von Nebenklagen gehören seit der Gründung der Kanzlei zu unseren Arbeitsschwerpunkten. Mit Wolfgang Kaleck und Sönke Hilbrans sind zwei Fachanwälte für Strafrecht in unserer Kanzlei vertreten. Alle gehören - wie auch Sebastian Scharmer, Peer Stolle und Dr. Kersten Woweries – zugleich der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e. V. an, für die Dr. Woweries derzeit im Vorstand sitzt.


In Bürogemeinschaft findet sich in unseren Räumen ebenfalls die Fachanwältin für Strafrecht Natalie von Wistinghausen.


Wir verteidigen zahlreiche MandantInnen in größeren und kleineren Strafverfahren. Das Spektrum reicht von klassischen Fällen des Betäubungsmittel-, Kapital-, und Verkehrsstrafrechts über das Jugendstrafrecht bis zu politischen Strafsachen. Darüber hinaus sind wir zunehmend in neueren Rechtsgebieten wie dem Computerstrafrecht oder der Strafverteidigung mit internationalen und europäischen Bezügen tätig und wir kooperieren mit Rechtsanwaltskanzleien aus Europa und Süd- und Nordamerika.


Für uns endet Strafverteidigung nicht mit Rechtskraft des Urteils. Wir verteidigen unsere MandantInnen auch während der Strafvollstreckung und des Strafvollzugs. In Fällen rechtsextremer Gewalt sowie bei Übergriffen der Polizei übernehmen wir die Vertretung der Geschädigten - und zwar sowohl bei der Vertretung einer Nebenklage im Strafverfahren als auch bei der Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen.


Wir treten im übrigen vor den Verwaltungsgerichten auf und legen, wenn dies angebracht erscheint, auch Verfassungsbeschwerden beim Berliner Verfassungsgericht, dem Bundesverfassungsgericht sowie dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein.