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Repression gegen GlobalisierungskritikerInnen

Seit einigen Jahren lässt sich am Beispiel von GlobalisierungskritikerInnen studieren, wie eng europäische Polizei- und Justizbehörden im Einzelfall zusammen arbeiten. Vor allem TeilnehmerInnen der Demonstrationen gegen den EU-Gipfel im Frühsommer 2001 in Göteborg (Schweden) sowie gegen den G8-Gipfel im Juni 2001 in Genua (Italien) wurden Opfer zahlreicher polizeilicher und strafprozessualer Maßnahmen. Seither gehört die Verfolgung von GlobalisierungskritikerInnen zum Repertoire von Polizei und Justiz.

Wir verteidigen die Betroffenen auf allen Rechtsgebieten. Dies reicht von ausländerrechtlichen Maßnahmen bis zu Meldeauflagen und Ausreiseverboten, gegen die wir vor deutschen Verwaltungsgerichten klagen. Zu unseren MandantInnen zählen auch deutsche Angeklagte, die wegen Tatvorwürfen bei den Demonstrationen in Göteborg (Schweden) und Genua (Italien) vor deutschen Gerichten stehen.

Bei der Strafverteidigung stellten sich sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht neuartige Probleme. Die aus diesen Fällen gewonnenen Erfahrungen führten zu scharfer Kritik der polizeilichen und strafprozessualen Repressionen, denen die GlobalisierungskritikerInnen ausgesetzt sind. Sie haben uns aber auch zur einer noch intensiveren Teilnahme an Netzwerken mit anderen StrafverteidigerInnen aus Europa veranlasst.