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HOME > NEWS > Aktuell
Wehrpflicht doch nicht verfassungsgemäß?
19.04.2005: Presseerklärung der Zentralstelle KDV zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln eine Einberufung wegen zweifelhafter Wehrgerechtigkeit der Bundesverfassungsgericht vorzulegen.
Zur heutigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln erklärt die Vorsitzende der Zentralstelle KDV, Barbara Kramer:
Gericht hält Neuregelungen im Wehrpflichtgesetz für verfassungswidrig
Die Zentralstelle KDV begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln.
Nun
kann das Bundesverfassungsgericht klären, was es schon im Mai letzten
Jahres in einer Entscheidung angekündigt hat: "In diesem Zusammenhang
kann auch die Frage zu klären sein, ob die Wehrgerechtigkeit noch
gewahrt ist, wenn nur ein geringer Teil der wehrpflichtigen Männer zur
Bundeswehr einberufen wird." (2 BvR 821/04 vom 17.5.2004)
Die
Neuregelungen im Wehrpflichtgesetz setzen willkürliche Ausnahmen. Am
1.10.2004 wurde 280.000 bisher taugliche Wehrpflichtige mit einem
Federstrich für untauglich erklärt. Heute verlässt jeder dritte
gemusterte junge Mann das Kreiswehrersatzamt als Untauglicher. Niemand
kann mehr nachvollziehbar erklären, warum der eine Wehrpflichtige für
die Landesverteidigung geeignet ist, der andere aber nicht. Musterungsentscheidungen werden als willkürlich empfunden.
Das
Bundesverfassungsgericht wird sich auch mit der Frage befassen müssen,
ob von "allgemeiner Wehrpflicht" gesprochen werden kann, wenn nur eine
kleine Minderheit Wehrdienst, aber deutlich mehr Männer Ersatzdienste
leisten müssen. Im nächsten Jahr werden noch 58.000 Wehrpflichtige zum
Wehrdienst, aber 90.000 Kriegsdienstverweigerer zum Zivildienst
einberufen und 12.000 Wehrpflichtige zum Katastrophenschutz gehen. Wenn
ein Drittel aller Dienstleistenden Wehrdienst und zwei Drittel
Ersatzdienste leisten, ist damit nicht faktisch eine nach dem
Grundgesetz verbotene Dienstpflicht für Männer entstanden?
Das
Verwaltungsgericht Köln hat drei Einberufungen zum Grundwehrdienst
ausgesetzt und die Sachen dem Verfassungsgericht übergeben. Zu Recht.
Im Gerichtsbezirk Köln ist die Wehr- und Zivildienstpflicht nun de
facto wieder ausgesetzt. Wer sich mit Rechtsmitteln gegen die
Einberufung zum Wehr- oder Zivildienst wehrt, hat gute Chancen, bis zur
Entscheidung des Bundesverfassungsgericht den Dienst nicht antreten zu
müssen.
Barbara Kramer, Vorsitzende
Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen e.V. Sielstraße 40, 26345 Bockhorn Tel.: 04453/9864888, Mobil: 0171/5081394, Fax: 04453/9864890 E-Mail: Zentralstelle.KDV@t-online.de Internet: www.zentralstelle-kdv.de
Spendenkonto: 100 0850 bei der Sparkasse Bremen (BLZ 290 501 01)
Sie erreichen uns in aller Regel montags bis freitags von 11.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
 
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