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Wehrpflicht doch nicht verfassungsgemäß?

19.04.2005: Presseerklärung der Zentralstelle KDV zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln eine Einberufung wegen zweifelhafter Wehrgerechtigkeit der Bundesverfassungsgericht vorzulegen.

Zur heutigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln erklärt die Vorsitzende der Zentralstelle KDV, Barbara Kramer:

Gericht hält Neuregelungen im Wehrpflichtgesetz für verfassungswidrig

Die Zentralstelle KDV begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts
Köln.

Nun kann das Bundesverfassungsgericht klären, was es schon im Mai letzten Jahres in einer Entscheidung angekündigt hat: "In diesem Zusammenhang kann auch die Frage zu klären sein, ob die Wehrgerechtigkeit noch gewahrt ist, wenn nur ein geringer Teil der wehrpflichtigen Männer zur Bundeswehr einberufen wird." (2 BvR 821/04 vom 17.5.2004)

Die Neuregelungen im Wehrpflichtgesetz setzen willkürliche Ausnahmen. Am 1.10.2004 wurde 280.000 bisher taugliche Wehrpflichtige mit einem Federstrich für untauglich erklärt. Heute verlässt jeder dritte gemusterte junge Mann das Kreiswehrersatzamt als Untauglicher. Niemand kann mehr nachvollziehbar erklären, warum der eine Wehrpflichtige für die
Landesverteidigung geeignet ist, der andere aber nicht.
Musterungsentscheidungen werden als willkürlich empfunden.

Das Bundesverfassungsgericht wird sich auch mit der Frage befassen müssen, ob von "allgemeiner Wehrpflicht" gesprochen werden kann, wenn nur eine kleine Minderheit Wehrdienst, aber deutlich mehr Männer Ersatzdienste leisten müssen. Im nächsten Jahr werden noch 58.000 Wehrpflichtige zum Wehrdienst, aber 90.000 Kriegsdienstverweigerer zum Zivildienst einberufen und 12.000 Wehrpflichtige zum Katastrophenschutz gehen. Wenn ein Drittel aller Dienstleistenden Wehrdienst und zwei Drittel Ersatzdienste leisten, ist damit nicht faktisch eine nach dem Grundgesetz verbotene Dienstpflicht für Männer entstanden?

Das Verwaltungsgericht Köln hat drei Einberufungen zum Grundwehrdienst ausgesetzt und die Sachen dem Verfassungsgericht übergeben. Zu Recht. Im Gerichtsbezirk Köln ist die Wehr- und Zivildienstpflicht nun de facto wieder ausgesetzt. Wer sich mit Rechtsmitteln gegen die Einberufung zum Wehr- oder Zivildienst wehrt, hat gute Chancen, bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgericht den Dienst nicht antreten zu müssen.

Barbara Kramer, Vorsitzende

Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer aus
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