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Arbeitsgericht Köln: GNBZ ist keine Gewerkschaft

Am 30.10.2008 hat das Arbeitsgericht Köln festgestellt, dass die so genannte Gewerkschaft Neue Brief- und Zustelldienste (GNBZ) keine Gewerkschaft ist. In diesem Verfahren haben wir ver.di vertreten. Wir dokumentieren die Pressemitteilung von ver.di.

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Postdienste
Tarifverträge der GNBZ
30.10.2008
Das Arbeitsgericht Köln hat heute festgestellt, dass die „Gewerkschaft Neue Brief- und Zustelldienste“ (GNBZ) keine tariffähige Gewerkschaft ist. „Damit ist klar, dass die beiden im Dezember 2007 zwischen der GNBZ und den Arbeitgeberverbänden NBZ (Neue Brief- und Zustelldienste) beziehungsweise BdKEP (Bundesverband der Kurier-, Express- und Postdienste) geschlossenen Tarifverträge zur Verhinderung des Mindestlohnes null und nichtig sind“, sagte die stellvertretende Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Andrea Kocsis.

Dass es sich bei der GNBZ um eine Pseudogewerkschaft handelt, geht eindeutig aus ihrer Satzung hervor, die vor der Verhandlung weder dem Gericht noch ver.di bekannt war. Als „Zweck und Aufgaben“ der GNBZ steht in der Satzung an erster Stelle „die Mitwirkung am Wohl der privaten Brief- und Zeitungszustellunternehmen“. Das Gericht machte denn auch deutlich, dass eine Organisation mit diesem Ziel keine Gewerkschaft im Sinne des Artikels 9 des Grundgesetzes sein kann.

Parallel zum Gesetzgebungsverfahren von Bundestag und Bundesrat zu einem allgemein verbindlichen Mindestlohn in der Briefdienstbranche hatten die beiden Arbeitgeberverbände NBZ und BdKEP im Dezember 2007 mit der zuvor gegründeten GNBZ jeweils Tarifverträge abgeschlossen, um den gesetzlichen Mindestlohn von 8 bis 9,80 Euro zu torpedieren. ver.di sprach in diesem Zusammenhang schon damals von einer „arbeitgeberseitig gesteuerten Organisation“.

Mit dem Beschluss des Arbeitsgerichts herrsche nunmehr Klarheit. Die GNBZ sei eindeutig von den Arbeitgebern selbst gegründet, um den gesetzlichen Mindestlohn zu verhindern, erklärt ver.di. Alle Beschäftigten der Branche hätten seit dem 1. Januar 2008 Anspruch auf den festgelegten Mindestlohn. „Deshalb ist heute ein guter Tag für die Beschäftigten und Unternehmen der Briefdienste“, erklärte Kocsis.

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