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Oberverwaltungsgericht Berlin- Brandenburg: Rückmeldegebühr verfassungswidrig
Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat heute über die Klagen zweier Studierender gegen seit 1996 erhobenen Rückmeldungsgebühren verhandelt. Die Verfahren wurden ausgesetzt, da das Gericht die Regelung für verfassungswidrig erachtet.
Das Oberverwaltungsgericht hält die Erhebung einer Rückmeldegebühr in Höhe von 51,13 EUR (früher: 100 DM) für verfassungswidrig, da sie in einem groben Missverhältnis zu dem Gebührenzweck der Kostendeckung stehe. Die Bearbeitung einer Rückmeldung verursache nur einen durchschnittlichen Verwaltungsaufwand in der Größenordnung von 11, 42 EUR (früher: 22,34 DM). Der AStA der TU Berlin hat errechnet, dass das Land Berlin durch Rückmeldungsgebühren in den vergangenen Jahren 135 Mio. Euro eingenommen hat.
Links zu den Pressemitteilungen des AStA der TU Berlin und des Oberverwaltungsgerichts Berlin- Brandenburg
 
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