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Weitere Welle von Asylwiderrufsverfahren

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat offenbar eine Kampagne von Asylwiderrufsverfahren gestartet, die speziell auf diejenigen Flüchtlinge zielt, die im Zusammenhang mit den Konsulatsbesetzungen am 16./17. Februar 1999 aufgefallen waren.

Zur Erinnerung: Am 16. und 17. Februar 1999 kam es nach der im Zuge einer internationalen Geheimdienstoperation möglich gewordenen Festnahme des PKK- Vorsitzenden Abdullah Öcalan in Nairobi/ Kenia in mehreren Städten in Deutschland zu Besetzungen deutscher und ausländischer Einrichtungen durch protestierende KurdInnen. Im israelischen Generalkonsulat in Berlin kamen dabei vier junge KurdInnen durch Schüsse israelischer Sicherheitsbeamter ums Leben. Eine Vielzahl der an den Protestaktionen beteiligten KurdInnen wurden identifiziert und anschließend u.a. wegen schweren Landfriedensbruchs angeklagt. An diesem Personenkreis hatte die türkische Regierung seinerzeit gegenüber den mit der Strafverfolgung befassten deutschen Gerichten ein besonderes Interesse bekundet, was auf eine erhebliche Gefahr politischer Verfolgung im Falle einer Rückkehr in die Türkei schließen lässt. Nicht wenige der BesetzerInnen wurden, zum Teil erst in jüngster Zeit, von den Gerichten als politisch Verfolgte anerkannt.

Seit November 2005 erhielten anerkannte Flüchtlinge, die an den Besetzungen beteiligt waren, von dem BAMF die Mitteilung, dass Verfahren zum Widerruf der Asylanerkennung eingeleitet worden sind. Dafür stellt sich das BAMF - wie auch in anderen Widerrufsverfahren - lapidar auf den Standpunkt, dass im Zuge der EU- Annäherung in der Türkei eine politische Verfolgung nicht mehr stattfände. Damit meint das BAMF, nicht nur auch jüngste, weiterhin das Gegenteil feststellende Entscheidungen der Verwaltungsgerichte, sondern auch die aktuelle Entwicklung in der Türkei  - z.B. neue Strafverfahren gegen Journalisten und Rechtsanwälte, andauernde bewaffnete Auseinandersetzungen mit der kurdischen Guerilla, Verdacht staatsterroristischer Aktionen der Sicherheitskräfte in der Provinz Hakkari, fortdauernde Umsetzungsdefizite beim Folterverbot und bei der rechtsstaatlichen Kontrolle der Sicherheitsbehörden und des Militärs, nationalistische Ausschreitungen gegen KurdInnen - ignorieren zu dürfen.

Mit den KonsulatsbesetzerInnen trifft die Widerrufswelle nunmehr einen Personenkreis, der bis zuletzt als hoch gefährdet galt. Es drängt sich der Eindruck auf, dass die Beurteilung der Lage in der Türkei durch das BAMF einmal mehr vom politischen Wunsch und nicht von der Realität geleitet ist.