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Die Bundesregierung hat am Dienstag (29. November) erste Gesetzesänderungen zum Arbeitsmarkt beschlossen
Neben der Verlängerung von bestimmten arbeitsmarktpolitischen hat die neue Bundesregierung erste Gesetzesinitiativen ergriffen. Diese betreffen die Steuerfreiheit von Abfindungen und die Frage der Wertung von Bereitschaftsdiensten als Arbeitszeit entspechend europarechtlicher Vorgaben.
Der Steuerfreiheit für Abfindungen, Übergangsgelder und Heirats- und Geburtshilfen, die der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern gewährt, soll schon zu Beginn 2006 wegfallen
Bislang waren nach § 3 Nr. 9 EStG Abfindungen bis 7200 €, bei Arbeitnehmern über 50 Jahre und einem Arbeitsverhältnis von mindestens 15 Jahren bis 9000 € und bei 55jährigen und Dauer des Arbeitsverhältnisses von 20 Jahren 11.000 € steuerfrei.
Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit
Bereitschaftsdienst und Arbeitsbereitschaft sollen erst ab 2007 in vollem Umfang als Arbeitszeit gelten. Die Bundesregierung verlängert die Frist für die Umsetzung eines entsprechenden Beschlusses des Europäischen Gerichtshofs bis zum 31. Dezember 2006.
 
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