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Alle Jahre wieder – Weihnachtsgeld ?
Noch vor der Vereidung der neuen Bundeskanzlerin hat die große Koalition angekündigt, dass das Weihnachtsgeld für Beamte gekürzt wird.
Aber wann hat man als Arbeitnehmer einen Anspruch auf Weihnachstgeld ?
Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld (13. Monatsgehalt) kann sich aus dem Arbeitsvertrag ergeben, sofern er dort ausdrücklich vereinbart ist. Wenn für das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag gilt, oder ein solcher im Arbeitsvertrag in Bezug genommen wird, kann sich daraus ein Anspruch ableiten, nach einer gewerkschaftlichen Untersuchung erhalten 84 % der nach Tarifvertrag beschäftigten eine solche Leistung. Auch eine Prämienzahlung auf Grundlage einer Betriebsvereinbarung (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG) ist denkbar – hier wird häufig die Höhe der Zahlung von Leistungsfaktoren abhängig gemacht (z.B. Krankheitsfehltage, Anzahl der Zusatzschichten etc.). Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld ist auch aus sog. „betrieblicher Übung“ denkbar – wird Weihnachtsgeld drei aufeinander folgende Male vorbehaltslos gezahlt, so besteht ein Anspruch. Allerdings ist die vorbehaltslose Zahlung, gerade aus diesem Grunde, selten geworden. Schließlich kann sich ein solcher Anspruch aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz ergeben – gewährt der Arbeitgeber einigen Arbeitnehmern Weihnachtsgeld, anderen aber nicht, so bedarf die Ungleichbehandlung einer Begründung.
 
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