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Wal Mart Ethik - Kodex 2

Die Einführung von Etik – Richtlinien ist nicht nur bei amerikanischen Unternehmen, dort insbesondere als Voraussetzung für eine Börsennotierung, beliebt, sondern greift auch in deutschen Unternehmen um sich.

Hierbei kann es zu Konflikten mit dem Mitbestimmungsrecht des Gesamtbetriebsrates kommen.

Der Gesamtbetriebsrat der Handelskette Wal Mart hatte beim Arbeitsgericht Wuppertal seine Mitbestimmungsrechte geltend gemacht. Im Beschwerdeverfahren hat das LAG Düsseldorf den Beschluss der ersten Instanz weitgehend bestätigt.

Mitbestimmungspflichtig sind daher Regelungen zur Nutzung einer Telefonhotline, über die Verhalten von Kollegen gemeldet werden soll, Regelungen zur Annahme von Vergünstigungen und Geschenken, und über Belästigung und unangemessenes Verhalten.
Allerdings unterliegen Klauseln des Ethik-Kodex, die Liebesbeziehungen unter Kollegen verbieten, nicht der Mitbestimmung – die Regelungen verstoßen nach Ansicht des Gerichtes gegen die Grundrechte und sind somit grundsätzlich unwirksam. Da unwirksam, können sie auch nicht Gegenstand des Mitbestimmungsrechtes sein.

Pressemitteilgung_LAG_Düsseldorf.pdf 14.70 KB