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HOME > NEWS > Aktuell
Bundesarbeitsgericht untersagt schrankenlose Videoüberwachung
Das Bundesarbeitsgericht hat in zwei Entscheidungen deutlich gemacht, dass der Arbeitgeber kein Recht hat alles zu sehen, was in seinem Betrieb vor sich geht.
Durch diese Entscheidungen hat das Bundesarbeitsgericht dem Arbeitgeber untersagt, ohne dass ein Verdacht besteht, Beschäftigte durch Videokameras überwachen zu lassen. Es hat deshalb zwei Einigungsstellensprüche, die dem Arbeitgeber dieses Recht eingeräumt haben, für rechtswidrig erklärt und aufgehoben.
Es liegt eine Entscheidung vom 29.06.04 und eine Entscheidung vom 14.12.04vor.
 
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