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Keine schrankenlose Übermittlung von Arbeitnehmerdaten im Konzernverbund

Vielfach ist in der Praxis im Zusammenhang mit Datawarehouses unklar, welche Arbeitnehmer- Daten innerhalb eines Unternehmens- bzw. Konzernverbundes vom Unternehmen als Arbeitgeber an den Konzern oder andere Unternehmen im Konzern weitergegeben werden dürfen. Ein Beitrag der Rechtsanwälte Hummel und Hilbrans in der Zeitschrift Arbeit und Recht 6/2005, S. 207, geht dieser Problematik nach.

Dabei erweist sich, dass das Bundesdatenschutzgesetz nicht nur die Übermittlung von Daten beschränkt, sondern auch die Möglichkeiten des Arbeitgebers, mit dem Betriebsrat Betriebsvereinbarungen zu Übermittlungen abzuschließen. Die Autoren kommen zu dem Ergebnis, dass der Konzernbetriebsrat für Betriebsvereinbarungen zuständig ist, eine solche aber nicht, auch nicht durch Anrufung einer Einigungsstelle, erzwungen werden kann.