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Friedensforscher fordern Ermittlungen von Nehm
[Frankfurter Rundschau] Bei ihren Bemühungen um ein Strafverfahren gegen
US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld in Deutschland erhalten die
Kläger Unterstützung durch ein Rechtsgutachten der Hessischen Stiftung
Friedens- und Konfliktforschung (HSFK). Der Frankfurter Jura-Professor
Michael Bothe sowie sein Kollege Andreas Fischer-Lescano vertreten
darin die Auffassung, dass die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe
gesetzlich verpflichtet ist, Ermittlungen gegen Rumsfeld wegen des
Folterskandals im irakischen Gefängnis Abu Ghraib aufzunehmen.
"Eine Reihe völkerrechtlicher Verträge begründet die Pflicht eines jeden Vertragsstaates, bestimmte Verletzungen dieser Verträge strafrechtlich zu verfolgen", heißt es in der Expertise, die der FR vorliegt. Das gelte insbesondere für schwere Verletzungen der Genfer Abkommen zum Schutz der Opfer bewaffneter Konflikte. Die US-Menschenrechtsorganisation Center for Constitutional Rights und der Berliner Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck hatten das Gutachten in Auftrag gegeben, um ihre Position vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe zu stärken. Dort läuft ein Klageerzwingungsverfahren gegen die Bundesanwaltschaft.
Anzeige von Folteropfern Im
Namen mehrerer Folteropfer hatten Kaleck und das Center for
Constitutional Rights im Herbst 2004 Strafanzeige gegen Rumsfeld
gestellt.
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Quelle:
http://www.fr-aktuell.de
 
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