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Der Arbeitgeber hat eine personelle Einzelmaßnahme (Einstellung, Versetzung)
ohne Beteiligung bzw. Zustimmung des Betriebsrats durchgeführt. Beschluss Der Betriebsrat stellt fest,
dass der Arbeitgeber ohne Zustimmung des Betriebsrats die Einstellung/Versetzung
von Herrn/Frau XXX zum <Datum> durchgeführt hat.
Der Betriebsrat beschließt, deswegen Hummel, Kaleck, Rechtsanwälte, Fachanwälte in Berlin, Immanuelkirchstr. 3-4 mit der rechtlichen Vertretung des
Betriebsrats in dieser Angelegenheit und mit der Einleitung eines
arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens nach § 101 BetrVG zu beauftragen.
Der Betriebsrat sagt den anwaltlichen Vertretern des Betriebsrats für die
Tätigkeit im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren die gesetzlichen Gebühren
zu.
Abstimmungsergebnis: Ort, Datum, BR-Vorsitzender


  
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