ARBEITSGEBIETE
 

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Der Arbeitgeber hat eine personelle Einzelmaßnahme (Einstellung, Versetzung) ohne Beteiligung bzw. Zustimmung des Betriebsrats durchgeführt.

Beschluss
Der Betriebsrat stellt fest, dass der Arbeitgeber ohne Zustimmung des Betriebsrats die Einstellung/Versetzung von Herrn/Frau XXX zum <Datum> durchgeführt hat.

Der Betriebsrat beschließt, deswegen Hummel, Kaleck, Rechtsanwälte, Fachanwälte in Berlin, Immanuelkirchstr. 3-4 mit der rechtlichen Vertretung des Betriebsrats in dieser Angelegenheit und mit der Einleitung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens nach § 101 BetrVG zu beauftragen.

Der Betriebsrat sagt den anwaltlichen Vertretern des Betriebsrats für die Tätigkeit im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren die gesetzlichen Gebühren zu.

Abstimmungsergebnis:
Ort, Datum,
BR-Vorsitzender