Neben Arbeitsrecht, Strafrecht, Zivil- und Familienrecht sowie öffentlichem Recht beschäftigen wir uns seit Jahren intensiv mit internationalen Rechtsfragen. Im Zuge zunehmender Internationalisierung werden nicht nur vermehrt Fragen der Anwendbarkeit deutschen oder ausländischen Rechts oder der internationalen Gerichtszuständigkeit aufgeworfen. Internationales Recht, europäisches Recht und nationales Recht führen auch zu immer komplizierteren juristischen Sachverhalten.
Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet das Internationale Strafrecht. Seit einigen Jahren sind wir in Strafverfahren mit internationalen Bezügen aktiv – so etwa gegen Vertreter der früheren argentinischen Militärjunta. Wir vertreten deutsche GlobalisierungskritikerInnen, die nach Demonstrationen im Ausland polizeilicher und strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt sind. Auch vor dem Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte konnten wir bereits in einigen Verfahren Erfahrungen sammeln. Durch unsere Einbindung in international kooperierende Netzwerke sowie eine Vielzahl regelmäßiger Kontakte zu Anwälten im Ausland sind wir inzwischen zu kompetenten Ansprechpartnern nicht nur für MandantInnen, sondern auch für Institutionen und Organisationen geworden.
Daneben nehmen wir Mandate im europäischen Arbeitsrecht und internationalen Familienrecht wahr.

