Durch die Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in allen (individual-)arbeitsrechtlichen Fragen sowie von Betriebsräten in allen (kollektiv-)arbeitsrechtlichen Fragen verfügen wir über umfassende Erfahrungen auf allen Gebieten des Arbeitsrechts. Unsere Leistungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind vielfältig. Sie reichen vom Abschluss eines Arbeitsvertrages über die Geltendmachung von Zahlungsansprüchen bis zur Kündigungsschutzklage. Die Wahrnehmung der Interessen von Betriebsräten im gesamten Bundesgebiet umfasst Problemstellungen von der Betriebsumstrukturierung bis zu personellen Einzelmaßnahmen.
Ob in Verhandlungen vor Gericht, in Einigungsstellen oder im außergerichtlichen Verfahren - die konsequente Vertretung der Interessen unserer MandantInnen auf hohem juristischen Niveau verschaffte uns auch den notwendigen Respekt auf ArbeitgeberInnenseite. Da wir unsere Arbeit auch rechtspolitisch verstehen, versuchen wir Einfluss auf die Entwicklung und Anwendung des Rechts über den Einzelfall hinaus zu nehmen. Wir führen deshalb - in Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen Gewerkschaften - exemplarische Verfahren, um so zu einer Änderung der bislang geltenden Rechtsprechung zu kommen.
Überregional arbeiten wir mit Kanzleien zusammen, die mit unseren Grundsätzen übereinstimmen - so etwa in unserer Kooperation www.arbeitnehmer-anwaelte.de oder im Arbeitskreis Arbeitsrecht der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e. V.
So sind wir in der Lage, unseren MandantInnen auch bundesweit Unterstützung anzubieten. Außerdem kooperieren wir mit verschiedenen Beratungsfirmen, die sich ebenfalls unseren Grundsätzen verpflichtet fühlen. Dadurch können wir eine umfassende und kompetente Beratung auch über den rechtlichen Bereich hinaus gewährleisten.
Unsere Erfahrungen und unser Wissen vermitteln wir auch in Fortbildungsseminaren, die wir selbst veranstalten oder auf denen wir als ReferentInnen auftreten. Die Veranstaltungen richten sich vor allem an Betriebs- und Personalräte.








