Bei formellen Fragen ist besondere Sorgfalt geboten, um sich Ärger durch spätere Wahlanfechtungen zu ersparen. So müssen Wahlvorschläge mit der erforderlichen Zahl von Stützunterschriften im Original beim Wahlvorstand innerhalb der Einreichungsfrist eingehen; Telekopien, wie etwa eine Einreichung per Telefax, genügen dagegen nicht - dies hat das BAG für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung in seinem Beschluss vom 20.01.2010 (7 ABR 39/08) entschieden.
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