Seit der Gründung unsere Kanzlei vertreten wir politische Gruppen und soziale Bewegungen, die sich aktiv in politische Meinungsbildungsprozesse einschalten. Den Weg in die Öffentlichkeit finden politische Inhalte unter anderem durch Versammlungen und Aufzüge (Demonstrationen), die sich in der Praxis regelmäßig Auflagen, bis hin zu Verboten durch die Innenbehörden, gegenübersehen.
Größtmöglicher Erfolg für die AnmelderInnen von Versammlungen erfordert häufig bereits ab der Vorbereitungsphase anwaltliche Beratung und Beistand, den wir seit Jahren leisten. Dazu gehören ggf. auch die Begleitung von Demonstrationen und der Kontakt zu staatlichen Dienststellen, um möglichst frühzeitig Konfliktpotentiale zu erkennen und zu bewältigen. Die nachträgliche gerichtliche Klärung strittig gebliebener Fragen verschafft schließlich weniger Genugtuung als Rechtssicherheit für zukünftige Fälle und sollte insbesondere dann angestrebt werden, wenn eine längerfristige Wirkung in der Öffentlichkeit angestrebt ist.
Veröffentlichungen und eine Auswahl lesenswerter Entscheidungen aus der jüngeren Zeit finden Sie unter den Materialien.








